Ortsgemeinde Heidweiler

 

Bruderschaft

Zu jedem guten, auch ohnehin gebotenen Werke kann man sich durch eine Bruderschaft verbinden. Es entstehen dadurch mehr Mittel, den Zweck zu erreichen. Dadurch erklärt sich, wie eine Bruderschaft der christlichen Lehre entstehen konnte, da noch die Christenlehre nicht erst durch diese Bruderschaft eingeführt wurde. Im Gegenteile war das Halten und Besuchen derselben durch oberhirtliche Vorschriften lange vorher strenge befohlen, ehe noch die Bruderschaft entstanden war. Sie war anfangs nur eine Genossenschaft von wenigen, die durch Papst Pius IV eine Kirche zu Rom für ihre besonderen Zwecke und die Begünstigung von Ablässen erhielt (1562). Papst Pius V erhob sie zu einer Bruderschaft (1571), bereicherte sie mit neuen Ablässen und wollte ihre Einführung in allen Pfarreien. Mehrere nachfolgende Päpste bestätigten sie aufs Neue. Papst Paul V erhob sie aber 1607 zu einer Erzbruderschaft und erteilte ihr damit die Vollmacht, überall unter der Aufsicht der Bischöfe neue Bruderschaften zu errichten und unter gleichen Begünstigungen mit sich zu vereinigen. Sie wurde nun namentlich durch die hh. Bischöfe Franz von Sales und Karl Borromäus in ihren Diözesen eingeführt. Letzterer führte sie unter dem Titel von "Jesus, Maria und Joseph" ein, weil diese drei heiligen Namen zusammen gehören und von den Gläubigen immer unter dem Titel "Die heilige Familie" verehrt worden sind. Das ist in Bezug auf den heiligen Joseph ein Zusatz, der auch im Erzbistum Köln 1647 durch den damaligen Erzbischof angeordnet wurde.

Im Jahre 1623 vereinigte Papst Gregor V durch eine Bulle, datiert vom 27. Januar und anfangend mot den Worten: "Pastoris aeterni" mit unserer Bruderschaft das sogenannte geistliche Bedürfnis zur Abwehr der 5 Hauptübel des Menschen und stellte sie unter den Schutz des heiligen Franziskus Xaberius, der auf die Pflege der christlichen Lehre während seines wunderbar heiligen Lebens besonders viel gehalten hat. Diese unsere jetzige Bruderschaft wurde durch die Oberhirten eingeführt, im Erzbistum Köln gegen 1647, im Bistum Lüttich 1665, in dem damaligen trierischen Erzbistum 1645 unter Erzbischof Philipp Christophel. Weiter wurde sie nicht nur von mehreren kölnischen Erzbischöfen, sondern auch von der erzbischöflichen trierischen Behörde empfohlen und zwar von letzterer 1662 und 1663, dann durch den Erzbischof Johann Hugo vom 12.02.1678. Der damalige päpstliche Nuntius bestätigte von Köln aus unter dem 20.04.1974 besonders noch das Wirken des hochwürdigen Herrn Ph. Scouville S.J. in dieser Richtung und die von ihm verfassten Regeln. Zum Schluss seien noch erwähnt die Bestätigungen und die Empfehlungen des letzten trierischen Kurfürsten, des Erzbischofs Clemens Wenzeslaus, mittelst Verordnungen vom 09.12.1779, vom 07.07.1794 und vom 27.07.1797.


Gründung der Bruderschaft von Heidweiler

Der Text der Gründungsniederschrift lautet:

Im Namen des Allerhöchsten im Jahr Christi 1800 8ten Dezember auf das Fest der unbefleckten Empfängnis der allerseligsten Jungfrau Mariä wurde die feierliche Eröffnung der schon längst von einem hochwürdigen Vikariat anbefohlenen hochlöblichen Bruderschaft Jesu und Mariä unter dem Schutz und Schirm des heiligen Franz Xaverii zur größeren Beförderung der zeitlich und ewig seligmachenden christlichen Lehre und zur Abwendung der 5 Hauptübel des Menschen durch unterschriebenen Seelsorger in der Pfarrei Heidweiler und (Hecken-) Münster gehalten, zu deren Unterstützung und vorschriftmäßiger unverbrüderlicher Unterhaltung die Pfarrkinder nach Vermögen obschin in der kummervollen Kriegszeit mit freiwilligen Steuern beigetragen haben, wie sich weiter unten in diesem Buch auch verzeichnet findet. Die Tage der halbjährigen Bruderschaft sind der zweite Sonntag in der Fasten und Festo Visitatione B.M.V 2ten Juli (Mariä Heimsuchung). Die Herren Beisitzer und Räthe versprechen und verpflichten sich hiermit theils unterschieben theils verhandzeichnet, mit mir nach Kräften zu sorgen, daß sie zu ewigen Zeiten gehalten werde.

Die Namen der Beamten:

1. Vorsteher: J.J. Haubs, zu dieser Zeit Seelsorger zu Heidweiler, (Hecken-) Münster und Bergweiler

2. Beisitzer: Der wohlgeborene und hochgelehrte Herr Christophorus Wilhelmus Bochtoltz, Hochgräflich Kesselstattischer Amtmann zu Dodenburg und der wohlachtbare Nikolaus Fischer von Heidweiler

3. Räthe: Die wohlachtbaren Franz Ort und Nikolaus Plein, beide von Greverath; Mattias Barse von Dodenburg; Petrus Carls von Münster; Johannes Milo von Dierscheid; Nikolaus Graf von Heidweiler; Mattes von Münster; Hubertus Fischer von Dierscheid

4. Der Schreiber: J.J. Haubs (wie oben)

5. Lehrer: Der wohlehrwürdige und hochgelehrte Herr Johannes Wagener, Frühmessner zu Ohrenhoven

6. Ordnung und Zunftmeister: Die wohlachtbaren Mattias Berens von Dierscheid; Philippus Ternes von Münster; Eberhardus Heins von Heidweiler; Daniel Zimmer von Dodenburg; Franz Plein von Heidweiler; Johannes Plein von Greverath


 Prozession zum Bildchen mit eucharistischem Segen