Ortsgemeinde Heidweiler

 

Kultur - Sagen, Legenden, Geschichten

Der Kirchbau zu Heidweiler 

Grundriss der Pfarrkirche St. Vincentius Heidweiler

Als die Dorfbewohner daran gingen, eine Kirche zu bauen, wurde der Standort der Kirche im Unterdorf, Distrikt "auf der Delt" festgelegt, wo früher der Sage nach ein Juffern-Kloster gestanden haben soll. Die Bewohner schafften nun die Baumaterialien an die besagte Stelle. Aber als die Bauleute des Morgens zur Baustelle kamen, waren die Baumaterialien verschwunden und befanden sich an der Stelle der heutigen Kirche. Dieses "Spielchen" wiederholte sich mehrere Tage lang, bis die Pfarrangehörigen sich schließlich entschieden, die neue Kirche auf jenen markanten freistehenden Bergkegel unterhalb des Dorfes zu errichten.

  Bild: Peter Weidig

Der Krambeterborn

In dem Orte Heidweiler quillt eine sehr mächtige Quelle hervor, welche der "Krambeterborn" genannt wird und in folgender Weise entstanden sein soll:

In dem über eine Stunde entfernten Orte Schimmel Schönfelderhof) wollte man einen Brunnen graben. In der Tiefe traf man auf einen Felsen, unter welchem man das Wasser kräftig rauschen hörte. Um diesen Felsen zu durchbrechen, nahm man eine Buche, versah dieselbe am unteren Ende mit einem eisernen eile und durchstieß vermittelst den selben Felsen. Da quoll aber solcher Menge das Wasser hervor, dass es den Ort Schimmel zu überfluten drohte. Man verschloss die Brunnenöffnung und überwältigte so an dieser Stelle das Wasser. Das Wasser drang jedoch an dem Orte Heidweiler aus der Erde hervor und bildete dort den "Krambeterborn". Um sich aber zu überzeugen, ob dem wirklich so sei, setzte man eine Ente mit ihren Jungen in die Öffnung des Brunnens zu Schimmel und dieselbe kam wirklich im "Krambeterborn" zu Heidweiler mit ihren Jungen zu Tage.


Aus dem Ortsgeschehen

"Polizeiverordnung

Auf Grund des Art. 5b und 7 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und nach Anhörung des Ortsvorstehers verordnet der unterzeichnete Bürgermeister für die Gemeinde Heidweiler wie folgt

  1. Jedes selbständige Familienoberhaupt ist verpflichtet, die Nachtwache von Abends 10 Uhr bis des Morgens 4 Uhr und blasen der Stunden zu halten, so oft die Reihe an ihn kömmt ...
  2. Wo die Reihe angeht und an welchen Stellen die Stund geblasen werden soll, hat der Ortsvorsteher einmal bei der Gemeinde bekannt zu machen ...
  3. Wer die Wache hat, muss am folgenden Tag das Nachtwächterhorn mit Spieß und Säbel an den der vom Ortsvorsteher bekanntgemachten Reihe folgenden Eingesessenen abgeben ...
  4. Wer dieser Verordnung nicht nachkömmt oder derselben zuwider handelt, wird 10 Silbergroschen bis zu 3 Thr. Geldbuße von dem Königlichen Polizeigericht bestraft ...

also verordnet zu Heterath am zwölften Februar 1800 neun und fünfzig

der Bürgermeister

gez. Bommert

Die bevorstehende Abschrift der Polizeiverordnung habe ich

am 27. Februar 1859 bei versammelter Gemeinde bekanntgemacht

Heidweiler der 27. Februar 1859

Koster"



Wittlich Land - Geschichte einer Verbandsgemeinde zwischen Vulkaneifel und Mosel, Günter Hesse und Andreas Wisniewski, S. 756, 757